Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Pavillion Immobilien & Grundbesitzverwaltung Dipl.-Kfm. Michael Weigel – An der Wettern 15 in 25599 Wewelsfleth.
Mit der Verwendung des beigefügten oder über elektronische Medien bezogenen Angebotes erkennt der Empfänger die nachstehenden Bedingungen ausdrücklich an. Als Verwendung des Angebotes gilt auch die Kontaktaufnahme wegen des angebotenen Objektes mit uns oder dem Eigentümer. Der Maklervertrag kommt entweder durch schriftliche Vereinbarung oder auch durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis des Objekt-Exposées und seiner Bedingungen zustande, insbesondere durch die Anforderung und Entgegenname unserer Verkaufsunterlagen, gleichgültig ob über elektronische Medien oder per Post.
Dieses Angebot ist freibleibend und ausschließlich für den Empfänger bestimmt. Alle Angaben sind vertraulich zu behandeln. Irrtum und Zwischenverkauf / Zwischenvermietung bleiben vorbehalten. Sämtliche Angaben dieses Verkaufsangebotes beruhen auf Angaben Dritter wie z.B. des Eigentümers. Insoweit kann eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit nicht übernommen werden.
Macht der Empfänger Einzelheiten aus diesem Angebot oder das ganze Angebot einem Dritten zugänglich und kommt daraufhin mittelbar oder unmittelbar ein Vertrag über das angebotene Objekt zustande, wird damit der Zahlungsanspruch der pavillion immobilien & grundbesitzverwaltung Inhaber M. Weigel auf Zahlung der vereinbarten Courtage durch den Empfänger dieses Angebotes begründet. Dies gilt auch für Verwandte und Familienangehörige des Empfängers.
An Courtage sind bei Vertragsabschluß die in den jeweiligen Angeboten aufgeführten Beträge zu zahlen. Die Courtage ist im Falle des Verkaufs bei notariellem Vertragsabschluß, im Falle einer Vermietung bei Abschluss des Mietvertrages verdient,fällig und sofort zahlbar.
Ist dem Empfänger das von uns nachgewiesene Objekt bereits bekannt, hat er uns dies unverzüglich schriftlich unter Beifügung eines Nachweises mitzuteilen. Unterläßt er dies, erkennt er unsere weitere Tätigkeit in dieser Angelegenheit als eine für den Vertragsabschluß ursächliche Tätigkeit an.Unsere Mitteilungen und Unterlagen sind nur für den Empfänger persönlich bestimmt. Im Falle der Weitergabe haftet der Empfänger sowohl für die Käufer / Mieter- als auch für die Verkäufer / Vermietercourtage, sofern wir diese nicht von den Vertragschließenden erhalten. Die Courtage wird bei Abschluß des Vertrages fällig, der sich aus der Weitergabe ergeben solll.
Wir sind uneingeschränkt berechtigt, auch für den jeweils anderen Vertragsteil tätig zu werden.Die Firma pavillion immobilien & grundbesitzverwaltung Inhaber Michael Weigel haftet nicht für die Bonität der vermittelten Vertragsparteien.
Erfüllungsort und – sofern der Empfänger Vollkaufmann ist – Gerichtsstand: Itzehoe. Auf dieses Vertragsverhältnis ist deutsches Recht anzuwenden.
Stand 2023