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Covid-19 Pandemie

Geschrieben von mw130653 auf 1. Oktober 2021
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Covid-19 Pandemie und Eigentümerversammlungen –
Corona – Sonderregelungen für WEG’s werden verlängert


Die Coronavirus Pandemie hält weiterhin an und die Welt in Atem. Allerdings werden seit einiger Zeit schrittweise Lockerungen der Infektionsschutzgesetze verabschiedet, die auch Sie als Eigentümer betreffen.

Temporäre Änderungen des WEG wegen der Corona-Krise

Wirtschaftsplan gilt fort

Der zuletzt beschlossene Wirtschaftsplan gilt bis zum Beschluss eines neuen Wirtschaftsplans fort. Damit ist sichergestellt, dass seine Fortgeltung auch ohne Beschlussfassung gegeben ist und eine Anspruchsgrundlage für die laufenden Hausgeldforderungen bestehen bleibt. Erst in der nächsten Eigentümerversammlung wird dann die Jahresabrechnung beschlossen. Soweit die Jahresabrechnung für steuerliche Zwecke erforderlich ist, muss diese den Wohnungseigentümern schon zuvor zur Verfügung gestellt werden.

Sonderregelungen zum WEG wegen der Corona-Krise sind befristet

Die Sonderregelungen zur Amtsdauer des WEG-Verwalters und zur Fortgeltung des Wirtschaftsplans sind bis zum 31.8.2022 (ursprünglich bis zum 31.12.2021) befristet.

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