Erweiterte Suche

100 € zu 1.500.000 €

Weitere Suchoptionen
Ihre Suchergebnisse

Kabelgebühren – Wegfall der Umlagefähigkeit

Geschrieben von mw130653 auf 20. Juli 2023
0

Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs dürfen Vermieternoch die Gebühren für den Kabelanschluss auf den Mieter umlegen, wenn die Umlage dieser Betriebskosten so im Mietvertrag geregelt ist (vgl. Nebenkostenprivileg, BGH Urt. v. 18.11.2021 – I ZR 106/20).

Spätestens ab Juli 2024 tritt die Neuregelung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) vom 1. Dezember 2021 in Kraft. Danach dürfen die Gebühren für das Kabelfernsehen nur noch bis zum 30. Juni 2024 auf Mieter umgelegt werden. Das gilt auch für Mietverträge, die ab dem 1. Dezember 2021 geschlossen werden. Die Umlage entfällt jedoch, wenn der Vermieter die Verteilanlage für das Breitbandnetz erst nach dem 30. November 2021 errichtet hat. Ist die Umlage der Kabelfernsehgebühr also wirksam im Mietvertrag vereinbart, müssen Mieter diese bis Ende Juni 2024 als Betriebskosten zahlen. Mieter können dann selbst entscheiden, ob sie den Anschluss unabhängig vom Mietvertrag kündigen oder diesen mit einer Vertragslaufzeit von 12 bis 24 Monaten weiterhin abschliessen wollen (§ 43b TKG).


  • Unsere Angebote

    • Immobilien Suche

      100 € zu 1.500.000 €

      Weitere Suchoptionen

    Vergleiche Einträge

    Unsere Bedingungen und Richtlinien für Ihre Private Anzeige

    Wir stellen unseren nicht – gewerblichen Kunden diese Plattform kostenlos als Dienstleistung zur Verfügung, um eigene Immobilien –  Kauf – Verkauf – Miete anzubieten. Gewerbliche Anbieter sind aktuell nicht zugelassen. Die Angebote erscheinen auf unserer Homepage zusammen mit ggf. selbst geschalteten Angeboten. Alle in diesem Portal eingetragenen Inserate können von uns geprüft werden; eine Pflicht zur Prüfung besteht nicht. Sollte Ihre Anzeige nicht unseren Bedingungen und Richtlinien entsprechen, behalten wir uns vor, diese zu löschen. Ein Rechtsanspruch auf eine Veröffentlichung besteht nicht.

     

    Wir bitten Sie, die folgenden Kriterien einzuhalten:

    • Vollständigkeit und Richtigkeit (rechtlich sowie sachlich) der Daten, Angebote oder Angaben
    • Beachtung sämtlicher Rechtsvorschriften – insbesondere Verbraucherrechte
      im Zusammenhang mit der Anbahnung und einem Abschluss Ihres Vertrages mit Dritten
    • Nur aktuell verfügbare Immobilienobjekte können angeboten werden
    • Es dürfen nur Immobilien aus dem eigenen Bestand angeboten werden
    • Keine Angebote von Ferienwohnungen oder Objekte/Immobilien im Ausland
    • Nur eine Anzeige je Objekt
    • Keine Nutzung Ihres Nutzer-Kontos durch Dritte
    • Bei Mietobjekten darf nicht mit ‚provisionsfrei‘ geworben werden.
    • Logindaten werden gelöscht, wenn nicht innerhalb von 30 Tagen eine Annonce eingestellt wird.
    • Das Setzen von Links auf andere Homepages ist nicht zulässig, sofortige Löschung.

    Bei Ihrem Angebot ist zu beachten:

    • Ihre Fotos müssen auch das tatsächlich angebotene Objekt zeigen, Copyrights sind zu beachten
    • Keine werblichen Einblendungen
    • Keine fehlerhaften oder falschen Angaben bei der Objektadresse
    • Nur konkrete und überprüfbare Angaben zum Angebot
    • Einhaltung der Vorschriften bzgl. der Objektangaben (z.B. m² )
    • Alle Angaben und Informationen müssen kostenlos sein
    • Da ausschließlich Privatangebote zugelassen sind, dürfen KEINE Provisionen oder Provisions-ähnliche Aufwendungen verlangt werden
    • Der/die Nutzer/in ist dafür verantwortlich, dass die übermittelten Dateien keine Viren oder schädliche Programme enthalten.
    • Nicht mehr verfügbare Objekte müssen deaktiviert werden.
    Durch die Nutzung dieser Platform stellen uns die Nutzer ausdrücklich von jeglicher Haftung frei.

    Durch meine Anmeldung erkenne ich die Datenschutzerklärung und die Nutzungsbedingungen an. 

    Cookie Consent mit Real Cookie Banner