PAVILLION IMMOBILIEN & GRUNDBESITZVERWALTUNG
DIPL.KFM. MICHAEL WEIGEL
AN DER WETTERN 15, 25599 WEWELSFLETH
TELEFON: 04829-2093271
E-MAIL : info@pavillion-immobilien.de
Betrifft Ihre Immobilienanfrage - wir benötigen noch weitere Informationen von Ihnen
Ein wichtiger Hinweis: die laut Maklervertrag vereinbarte Provision/Courtage wird selbstverständlich nur dann geschuldet, wenn es auch zum Kauf der vermittelten Immobilie später tatsächlich kommt. Der Zeitpunkt ist die notarielle Beurkundung des Kaufvertrags. Mit Abschluß des Vertrags ist die Provision/Courtage auch erst verdient und fällig
Sie haben eine Immobilie, die Sie interessiert, auf einem Online-Immobilienportal gefunden und nehmen Kontakt zu uns als Immobilienmakler auf, der Ihnen auf Ihre Anfrage eine Provisionsvereinbarung und die Widerrufsbelehrung zuschickt. Die ist eine gesetzliche Regelung und führt bei Verbrauchern/Kunden häufig zu Missverständnissen und Unsicherheit.
Warum bekommen Sie eine Provisionsvereinbarung und eine Widerrufsbelehrung, wenn Sie doch nur ein Exposé anfordern?
Seit dem 31.12.2020 kommt ein wirksamer Maklervertrag in Text (z.B. per Email)- oder Schriftform (z.B. als Brief) zustande. Senden wir Ihnen nun unser Immobilienangebot/Exposé per E-Mail zu, wird Ihnen im Vorwege eine entsprechende Provisionsvereinbarung und Belehrung über Ihr Widerrufsrecht angezeigt. Stimmen Sie dieser Provisionsvereinbarung zu und bestätigen, dass Sie die Widerrufsbelehrung zur Kenntnis genommen haben, ist ein gültiger Maklervertrag zwischen Ihnen und uns zustande gekommen. Daraufhin erhalten Sie von uns das Exposé und weitere Unterlagen der angefragten Immobilie. Sollten Sie eine neue Immobilie anfragen, wiederholt sich der Vogang.
Unsere Widerrufsbelehrung finden Sie hier
Unsere AGB mit Provisionsvereinbarung finden Sie hier
Wir benötigen Ihre Zustimmung.
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO oder DS-GVO) ist eine Verordnung der Europäischen Union, die mit einer Reihe von Gesetzen die Regeln zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die meisten Verantwortlichen, sowohl private wie öffentliche, EU-weit vereinheitlichen sollen.
In dieser Art ist sie ab dem 25.5.2018 anwendbar.
Dadurch soll einerseits der Schutz personenbezogener Daten innerhalb der Europäischen Union sichergestellt, und auch andererseits der freie Datenverkehr innerhalb des Europäischen Binnenmarktes gewährleistet werden.
Die neue Verordnung soll einen besseren Schutz der Persönlichkeitsrechte des Einzelnen garantieren. Alle Informationen dürfen nur noch mit Zustimmung der betreffenden Person gesammelt werden, wobei diese jederzeit widerrufen werden kann.
Die neuen Vorschriften stellen die Rechte des Einzelnen in den Vordergrund und führen dazu, dass Unternehmen offen kommunizieren müssen, warum und wie personenbezogene Daten verwendet werden. Unsere Datenschutzerklärung finden Sie hier.
Aus diesem Grunde erbitten wir von Ihnen Daten, die für die Durchführung Ihrer Anfrage/Ihres Anliegens unerlässlich sind. Eine Einwilligungserklärung, die auch Ihre Rechte aufweist, ist dazu notwendig. Diese Einwilligungserklärung finden Sie hier.
Wir benötigen Ihre Zustimmung.
Falls Sie weitere Fragen haben sollten, kontaktieren Sie uns gerne per Telefon, E-Mail oder kommen zu uns ins Büro. Dort beantworten wir gern Ihre Fragen.